+++Aktuelle Information: Die untenstehenden Maßnahmen gelten aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV)+++
Sehr geehrte Gäste,
aufgrund der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - BaylfSMV) kommt es auch im Bereich des Zweckverbandes Rothsee zu Einschränkungen.
Grundsätzlich gelten auch am Rothsee die derzeit allgemein gültigen, speziellen Hygienevorschriften hinsichtlich der Corona-Krise.
Zusätzlich sind am Rothsee insbesondere folgende Bereiche betroffen:
- Eventuell späterer Beginn der Segelsaison Großen Rothsee
- Nutzungsverbot des Wohnmobilstellplatzes am Seezentrum Heuberg
- Keine Nutzung der Beachvolleyball-Plätze möglich (Mannschaftssport ist untersagt)
- Der Verleih von Tretbooten kann bis auf weiteres aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen
- Mindestabstand zu anderen Gästen generell 1,5 Meter
Die Nutzung der Parkplätze, Ufer- und Radwege sowie der öffentlichen Sanitärgebäude ist weiterhin möglich. Sollten Sie insbesondere beim Besuch der öffentlichen Toiletten den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können, ist ein entsprechender Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Wir bitten um entsprechende Beachtung der Vorgaben und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ihr Zweckverband Rothsee
(Stand: Dezember 2020)